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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen / Lizenzvertrag für Endnutzer von GUARDEY B.V.

Nutzungsbedingungen / Lizenzvertrag für Endnutzer der GUARDEY B.V., mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in (2288 EH) Rijswijk, Niederlande, Treubstraat 31, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76634876 (Guardey).

Version 07. August 2024.

 

  1. Definitionen
  • Guardey: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Guardey B.V. mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in (2288 EH) Rijswijk, Niederlande, Treubstraat 31, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76634876 (Guardey).
  • Anhang: Ein Anhang zu diesen Bedingungen.
  • Services: Alle Aktivitäten, die Guardey durchführt, einschließlich der Bereitstellung/Zurverfügungstellung der Software oder damit verbundener Services für den Kunden.
  • Kunde/Sie: Die Partei, mit der Guardey den Abschluss einer Vereinbarung verhandelt, mit der Guardey eine Vereinbarung eingeht und/oder die Partei, die die Software und/oder Dienstleistungen nutzt.
  • Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen Guardey und dem Kunden (einschließlich der zugehörigen Anhänge).
  • Leistung: Die von Guardey im Rahmen der Vereinbarung zu erbringende Leistung, bestehend aus der Lieferung der Software und/oder anderer Arbeiten und damit verbundener Aktivitäten.
  • Software: Die von Guardey dem Kunden bereitgestellten/zur Verfügung gestellten Softwarelösungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    • Webbasierte Security Awareness Training Plattform.
    • Phishing-Simulationen zur Verbesserung der Benutzer.
    • VPN-native Desktop-Anwendungen.
  • Phishing-Simulationen: Eine Komponente der Software, die zur Durchführung simulierter Phishing-Angriffe eingesetzt wird, um das Nutzer-Awareness und die Schulung im Bereich Cybersecurity zu verbessern.
  • Bedingungen: Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung.

 

  1. Anwendbarkeit der Bedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Aufträge, Testphasen und Vereinbarungen zwischen Guardey und dem Kunden, einschließlich der zugehörigen Upgrades, Patches und Updates sowie der damit verbundenen Dienstleistungen.

2.2 Abweichungen von und Änderungen dieser Bedingungen gelten nur, wenn sie von Guardey ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

2.3 Die Anwendbarkeit abweichender allgemeiner Liefer- oder Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

2.4 Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich anwendbar. In diesem Fall treten neue Bestimmungen an die Stelle der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2.5 Sollte Guardey nicht immer die strikte Einhaltung dieser AGB verlangen, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen davon keine Anwendung finden oder dass Guardey das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB zu fordern.

2.6 Sobald diese AGB auf eine Vereinbarung mit dem Kunden Anwendung finden, gilt der Kunde als stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser AGB auf andere mit Guardey geschlossene und noch abzuschließende Vereinbarungen einverstanden, einschließlich Ergänzungsvereinbarungen und Folgevereinbarungen. Abweichungen und Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB, die gemäß Artikel 2.2 vereinbart wurden, gelten nur für die Vereinbarung, für die diese Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen vereinbart wurden.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1 Jedes von Guardey unterbreitete Angebot ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Unverbindliche Angebote können von Guardey auch nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Der Kunde ist jedoch stets an die Annahme eines Angebots von Guardey gebunden.

3.2 Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung von Guardey an den Kunden oder durch die Aufnahme der Vertragsausführung durch Guardey zustande.

3.3 Angebote, Zusagen und Vereinbarungen mit Guardey-Mitarbeitern sind für Guardey nur verbindlich, wenn und soweit sie von Guardey schriftlich bestätigt und autorisiert wurden.

  1. Vertragslaufzeit

4.1 Ein Vertrag wird für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer geschlossen. Wird der Vertrag für eine bestimmte Dauer geschlossen und ist keine spezifische Laufzeit im Vertrag enthalten, beträgt die Standardlaufzeit ein (1) Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, es sei denn, Guardey und/oder der Kunde kündigen den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten vor Ablauf der genannten Frist für Verträge mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr oder länger, und einem (1) Monat für Verträge mit einer Laufzeit von einem (1) Monat. Wird der Vertrag für eine unbestimmte Dauer geschlossen, kann er von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden.

4.2 Der Kunde kann jederzeit ein anderes Abonnement wählen. Sowohl eine Erweiterung als auch eine Einschränkung sind möglich. Beim Wechsel zu einem eingeschränkteren (günstigeren) Abonnement erfolgt keine Rückerstattung.

4.3 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der Testphase ohne Angabe von Gründen kündigen. In allen anderen Fällen kann der Kunde den für eine bestimmte Dauer geschlossenen Vertrag zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten für Verträge mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr oder länger kündigen. Verträge, die für die Dauer von einem (1) Monat geschlossen wurden (fortlaufende Monatsabonnements), können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden, wobei die Kündigung Guardey spätestens am letzten Tag des Monats zugegangen sein muss. Ist im Vertrag keine Laufzeit festgelegt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen.

4.4 Guardey hat das Recht, den Vertrag und/oder die Lizenz jederzeit und aus beliebigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung durch Guardey wird wirksam ab a) Benachrichtigung des Kunden, b) Kündigung Ihres Kontos (falls zutreffend) oder c) zu jedem Zeitpunkt, an dem Guardey beschließt, die Software nicht mehr bereitzustellen und/oder zu unterstützen. Der Vertrag, die Lizenz und die Bedingungen enden automatisch, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen verstoßen. Bei Beendigung aus beliebigem Grund müssen Sie die Software unverzüglich deinstallieren und alle Kopien der Software in Ihrem Besitz vernichten.

 

  1. Phishing-Simulationen

5.1 Phishing-Simulationen dienen dazu, die Benutzeraufklärung und das Training im Bereich Cybersecurity durch simulierte Phishing-Angriffe zu verbessern.

5.2 Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Einrichtung der Anforderungen für eine Phishing-Kampagne in seinen E-Mail-Umgebungen, einschließlich der Konfiguration von Spamfiltern, Whitelists und anderen notwendigen E-Mail-Einstellungen.

5.3 Der Kunde bestimmt, wann die Phishing-Simulationen durchgeführt werden. Guardey bietet Unterstützung und Beratung bei der Planung und Durchführung dieser Simulationen, die endgültige Entscheidung über die Terminplanung liegt jedoch beim Kunden.

5.4 Die Ergebnisse der Phishing-Simulationen werden ausschließlich mit dem Kunden geteilt und dienen der Verbesserung des Security Awareness Training. Guardey stellt sicher, dass alle Daten gemäß der DSGVO und anderer relevanter Gesetzgebung verarbeitet werden.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, Nutzer nicht vorzuwarnen oder Benachrichtigungen zu geben, die die Wirksamkeit der Simulationen untergraben könnten.

5.6 Guardey haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Durchführung von Phishing-Simulationen resultieren, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Guardey zurückzuführen. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Art von Phishing-Simulationen zu vorübergehenden Störungen des Geschäftsbetriebs führen kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass seine Organisation auf potenzielle Auswirkungen vorbereitet ist und negative Effekte durch angemessene Planung und interne Kommunikation abgemildert werden.

  1. Kundenverantwortlichkeiten

6.1 Der Kunde ist für die korrekte Einrichtung und Konfiguration der Software und Dienste verantwortlich, einschließlich aller notwendigen Anpassungen in seinen E-Mail-Umgebungen, um die erfolgreiche Durchführung von Phishing-Simulationen zu gewährleisten.

6.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Nutzung der Software und Dienste allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien entspricht.

6.3 Der Kunde muss Guardey genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Guardey haftet nicht für Probleme, die sich aus ungenauen oder veralteten Informationen des Kunden ergeben.

6.4 Der Kunde ist für die Verwaltung von Benutzerzugriffen und Berechtigungen innerhalb seiner Organisation verantwortlich. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass nur autorisiertes Personal Zugang zur Software und zu den Diensten hat.

6.5 Der Kunde muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren und aufrechterhalten, um seine Systeme, Daten und den Zugang zur Software und zu den Diensten zu schützen. Guardey haftet nicht für Verstöße oder Vorfälle, die auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen seitens des Kunden zurückzuführen sind.

6.6 Der Kunde muss Guardey unverzüglich über Probleme, Vorfälle oder Supportanfragen informieren. Eine zeitnahe Kommunikation ist entscheidend für die effektive Lösung von Problemen und die fortgesetzte Bereitstellung der Dienste.

  1. Zahlung

7.1 Guardey wird für die Nutzung der Software/Dienste eine Gebühr gemäß der Vereinbarung und/oder den auf der Guardey-Website veröffentlichten Tarifen oder einem formellen Angebot erheben.

7.2 Alle auf der Website oder in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben oder Steuern.

7.3 Die Zahlung erfolgt über die im Vertrag enthaltene oder auf der Rechnung angegebene Zahlungsmethode.

7.4 Bei Jahresverträgen erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung jährlich im Voraus für die angegebene Anzahl von Nutzern. Danach werden zusätzliche Nutzer, die im Laufe des Jahres hinzugefügt werden, monatlich anteilig zum Lizenzpreis, einschließlich etwaiger Rabatte, abgerechnet.

7.5 Guardey sendet dem Kunden eine Rechnung, die über digitale Zahlungsoptionen wie iDeal und Kreditkarte oder per Banküberweisung beglichen werden kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die fristgerechte Zahlung sicherzustellen.

7.6 Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit der schriftlichen Annahme des Angebots. Lizenzen werden für die gesamte Laufzeit im Voraus in Rechnung gestellt. Die Aktivierung der Lizenzen erfolgt, sobald der Kunde Nutzer zur Guardey-Plattform hinzufügt. Hat der Kunde innerhalb von zwei (2) Monaten nach Annahme des Angebots keine Nutzer hinzugefügt, wird die Lizenz am ersten Tag des dritten Monats automatisch aktiviert, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

7.7 Geht die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum ein, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Guardey sendet dem Kunden eine Zahlungserinnerung und gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

7.8 Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, schuldet der Kunde einen monatlichen Zins von 2 % auf den gesamten Guardey geschuldeten Betrag. Die Inkassokosten und die Zinsen der Vormonate werden dem geschuldeten Betrag (Zinseszinsen) bis zum Tag der vollständigen Zahlung hinzugerechnet, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt.

7.9 Alle Inkassokosten (sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche) gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des einzufordernden Betrags, mindestens jedoch 2.000 EUR.

7.10 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Recht zur Aufrechnung. Der Kunde verzichtet ferner ausdrücklich auf das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.

7.11 Sollte Guardey zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden haben, hat Guardey das Recht, bestimmte Sicherheiten wie eine Kaution oder eine Bankbürgschaft zu verlangen.

7.12 Einwände gegen die Höhe der Rechnung müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kunde als mit dem Rechnungsbetrag einverstanden.

 

 

  1. Lizenz

8.1 Guardey (oder seine Lizenzgeber) gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht-kommerzielle und persönliche Lizenz, ohne das Recht zur Unterlizenzierung (nachfolgend: Lizenz), zur Nutzung der Software (ganz oder teilweise) für die Dauer bis zur Beendigung der Vereinbarung. Unter keinen Umständen darf der Kunde anderen die Nutzung der Software oder dieser Lizenz für kommerzielle Zwecke gestatten, ohne zuvor eine entsprechende Lizenz von Guardey erhalten zu haben.

8.2 Der Kunde darf die Software nur innerhalb seiner eigenen Organisation nutzen, jedoch niemals in einer Weise, die zu einer – kommerziellen oder nicht-kommerziellen – Verwertung der Software oder Teilen davon durch den Kunden oder Dritte führt oder führen kann.

8.3 Der Kunde darf, direkt oder indirekt, nicht: i) Teile der Software kommerziell verkaufen, vermieten, verleasen, lizenzieren, vertreiben, handeln oder verwerten; ii) die Software ganz oder teilweise zurückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren, disassemblieren, modifizieren, reproduzieren oder abgeleitete Werke davon erstellen; iii) „Auto“-, „Trainer“-, „Skript“- oder „Makro“-Computerprogramme oder andere „Cheat“- oder „Hack“-Programme oder Softwareanwendungen für die Software erstellen, nutzen und/oder verbreiten; iv) Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte oder andere Urheberschaft sowie ursprüngliche Informationen, Mitteilungen oder Kennzeichnungen auf oder in der Software entfernen, ändern, umkehren oder umgehen; und v) die Software oder eine Kopie oder Modifikation davon unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften exportieren oder re-exportieren.

8.4 Die Lizenz wird für die Dauer und unter den Bedingungen gewährt, die im Vertrag und/oder in diesen Bedingungen festgelegt sind.

8.5 Bei der Nutzung der Software hält sich der Kunde an alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften.

 

  1. Rechte an geistigem Eigentum

9.1 Sämtliche Titel, Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Texte, Quellcodes, Grafiken, Musik oder Töne, Nachrichten oder Informationen, Namen, Themen, Objekte, Effekte, Slogans, Diagramme, Konzeptvideos, audiovisuelle Effekte, Domainnamen und alle anderen in der Software enthaltenen Elemente, einzeln oder in Kombination) sowie alle Kopien davon sind Eigentum von Guardey oder seinen Lizenzgebern. Die Software ist durch nationale und internationale Gesetze, Urheberrechtsabkommen, Konventionen und andere Gesetze geschützt. Die Software kann bestimmte lizenzierte Materialien enthalten, und die Lizenzgeber von Guardey können in einem solchen Fall ihre Rechte bei einer Verletzung dieser Bedingungen schützen. Jegliche Vervielfältigung oder Darstellung dieser lizenzierten Materialien, gleich mit welchen Mitteln und aus welchem Grund, ist ohne die vorherige Zustimmung von Guardey und, falls zutreffend, der Lizenzgeber und Vertreter von Guardey untersagt. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders festgelegt, behält sich Guardey alle Rechte ausdrücklich vor, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht gewährt werden.

9.2 Die Lizenz verleiht keine Titel oder Eigentumsrechte an der Software und ist nicht als Verkauf von Rechten an der Software auszulegen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Software und alle Kopien, zu deren Erstellung der Kunde berechtigt ist, geistiges Eigentum von Guardey und seinen Lizenzgebern sind.

9.3 Der Kunde darf die Software nicht modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke auf deren Grundlage erstellen. Jegliche Modifikationen oder Verbesserungen der Software bleiben Eigentum von Guardey oder seinen Lizenzgebern.

9.4 Die in der Software angezeigten Marken, Logos und Dienstleistungsmarken von Guardey (zusammenfassend als „Marken“ bezeichnet) sind Eigentum von Guardey. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Marken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Guardey zu verwenden.

9.5 Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumsrechtsvermerke (einschließlich Urheberrechts- und Markenhinweise), die an der Software angebracht oder in ihr enthalten sein können, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

9.6 Sollte der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an der Software oder einer unbefugten Nutzung der Software erlangen, verpflichtet sich der Kunde, Guardey unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Guardey behält sich das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die es zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte für notwendig erachtet.

 

  1. Haftung

10.1 Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass alle Verpflichtungen, an die Guardey gebunden ist, ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden müssen. Die Haftung von Guardey ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Betrug oder grober Fahrlässigkeit, soweit ein solcher Ausschluss nicht durch geltendes Recht untersagt ist.

10.2 In Fällen, in denen Guardey trotz der in 10.1 genannten Ausschlüsse haftet, ist die Gesamthaftung von Guardey für zurechenbare Mängel bei der Erfüllung des Vertrages, der erbrachten Dienstleistungen oder aus jedem anderen Rechtsgrund auf direkte Schäden bis zur Höhe des Betrags begrenzt, den der Kunde für den Vertrag in den zwölf (12) Monaten vor dem Vorfall gezahlt hat, mit einem Maximum von 10.000 €.

10.3 Guardey haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verlorene Einsparungen, geminderten Goodwill, Betriebsunterbrechungen oder Schäden infolge von Ansprüchen der Kunden des Kunden.

10.4 Die Haftung von Guardey entsteht nur, wenn der Kunde Guardey unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei die Mängel detailliert beschrieben werden und Guardey eine angemessene Frist zur Behebung des Problems eingeräumt wird. Jeder Schadensersatzanspruch muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt des Schadens schriftlich geltend gemacht werden.

10.5 Der Kunde stellt Guardey von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Mangel an der von Guardey bereitgestellten Software, den Services oder Systemen ergeben und die vom Kunden an Dritte weitergegeben wurden.

10.6 Guardey haftet nicht für Schäden, die durch Produkte oder Dienstleistungen Dritter, Verzögerungen bei der Bereitstellung von Software oder Services oder Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden.

  1. Änderung der Bedingungen

11.1 Guardey behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die in diesen Bedingungen (und allen Anhängen) enthaltenen Bestimmungen aus Sicherheitsgründen, aufgrund bewährter Verfahren sowie aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen zu überarbeiten, zu aktualisieren, zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen. Diese Änderungen werden mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden wirksam.

11.2 Der Kunde kann die aktuellste Version dieser Bedingungen einsehen, indem er auf den Link „Terms“ unter [https://www.guardey.com/terms-and-conditions/] klickt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.

11.3 Sollten zukünftige Änderungen dieser Bedingungen für den Kunden unannehmbar sein oder dazu führen, dass der Kunde diesen Bedingungen nicht mehr zustimmt oder sie nicht mehr einhält, kann der Kunde den Vertrag gemäß Abschnitt 4 dieser Bedingungen kündigen und die Software unverzüglich deinstallieren sowie alle Kopien der Software vernichten. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer Überarbeitung dieser Bedingungen stellt die vollständige und unwiderrufliche Annahme aller dieser Änderungen durch den Kunden dar.

11.4 Der Kunde wird benachrichtigt, sofern er sich angemeldet hat. Wählt der Kunde, 14 Tage vor einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Guardey schriftlich benachrichtigt zu werden, muss der Kunde diese Benachrichtigungen über diesen Link abonnieren: https://www.guardey.com/notify-for-changes-terms-and-conditions/

 

  1. Softwarewechsel

12.1 Guardey kann die Software jederzeit und nach eigenem Ermessen ändern, aus beliebigem Grund oder ohne spezifischen Grund, insbesondere aus technischen Gründen wie Updates, Wartung und/oder Resets, um die Software zu verbessern und/oder zu optimieren.

12.2 Der Kunde erkennt an, dass Guardey alle Wartungsarbeiten und Updates für die Software durchführen wird. Updates der Software erfolgen außerhalb der Geschäftszeiten (09:00-17:00 UTC+1).

12.3 Für spezifische Bedingungen bezüglich der nativen VPN-Desktop-Anwendungen, einschließlich Updates und Wartung, siehe Anhang A.

 

 

  1. Service Level Agreement (SLA)

13.1 Verfügbarkeit des Helpdesks
Der Guardey Helpdesk ist 7 Tage die Woche zwischen 08:00 und 22:00 Uhr erreichbar. Der Support kann per E-Mail unter [email protected] kontaktiert werden.

13.2 Prioritätsklassifizierung und Reaktionszeiten
Supportanfragen werden basierend auf der folgenden Prioritätsklassifizierungsmatrix bearbeitet:

Klassifizierung Beschreibung Reaktionszeit Ziel-Lösungszeit
#1 Software nicht nutzbar; kritische Auswirkungen auf die Produktion; sofortige Behebung erforderlich. < 4 hours < 4 hours
#2 Software ist betriebsbereit, jedoch mit Einschränkungen. < 1 business day < 2 business days
#3 Anfragen für Änderungen an der Software. < 3 business days Nicht zutreffend

13.3 Einreichung von Supportanfragen
Supportanfragen sollten zwischen 08:00 und 22:00 Uhr eingereicht werden. Reaktionszeiten und angestrebte Lösungszeiten gelten basierend auf der oben definierten Klassifizierung des Problems.

13.4 Uptime-Zusage
Guardey verpflichtet sich zu einer Mindest-Uptime von 96,7 % pro Kalendermonat. Fällt die Uptime unter diesen Prozentsatz, ist der Kunde berechtigt, einen kostenlosen zusätzlichen Monat Guardey Services („Service Credit“) zu erhalten. Die Uptime wird berechnet, indem von 100 % der Prozentsatz der Minuten im Kalendermonat abgezogen wird, in denen die Services nicht verfügbar waren. Die neuesten Uptime-Statistiken finden Sie unter [https://status.guardey.com/].

13.5 SLA-Ausschlüsse
Die Uptime-Zusage gilt nicht für Nichtverfügbarkeiten, die verursacht werden durch: (i) Faktoren außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Guardey, einschließlich höherer Gewalt, Internetzugang oder Probleme außerhalb des Guardey-Netzwerks; (ii) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter; (iii) Ausrüstung, Software oder andere Technologie des Kunden oder Dritter (ausgenommen Ausrüstung Dritter, die unter der Kontrolle von Guardey steht); (iv) Wartungsarbeiten, sofern der Kunde mindestens drei (3) Tage im Voraus informiert wird; (v) Gesetzliche, regulatorische oder behördliche Anordnungen, Anweisungen oder Empfehlungen.

 

13.6 Anspruch und ausschließliches Rechtsmittel
Der Kunde sollte alle Ansprüche bezüglich des Uptime-Prozentsatzes per E-Mail an [email protected] einreichen. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für jegliche Nichtverfügbarkeit, Nichterfüllung oder andere Versäumnisse von Guardey bei der Bereitstellung der Services ist der Erhalt des Service Credits (falls berechtigt), wie in diesem SLA dargelegt.

  1. Persönliche Daten

14.1 Sofern und soweit personenbezogene Daten des Kunden oder vom Kunden stammende Daten im Rahmen der Durchführung des Vertrags verarbeitet werden, wird Guardey diese personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und sorgfältig und gemäß der DSGVO behandeln.

14.2 Für weitere Informationen zum Umgang von Guardey mit personenbezogenen Daten verweist Guardey den Kunden auf seine Datenschutzerklärung unter [https://www.guardey.com/privacy-statement/].

14.3 Guardey gewährleistet die Einhaltung relevanter Datenschutzgesetze und -vorschriften, um die Privatsphäre und Sicherheit personenbezogener Daten zu schützen.

 

  1. Höhere Gewalt

15.1 Höhere Gewalt bezeichnet Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen von Guardey gemäß diesen Bedingungen und dem dazugehörigen Vertrag behindern und die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Guardey liegen. Dazu gehören, sind aber nicht beschränkt auf, verspätete und/oder verzögerte Lieferungen, unvollständige Lieferungen durch Guardey sowie die vorübergehende oder teilweise Nichtverfügbarkeit von Software, Kundenkonten oder Services, die durch Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Guardey verursacht werden.

15.2 Im Falle höherer Gewalt werden alle Verpflichtungen von Guardey ausgesetzt. Guardey haftet nicht für Schäden, die aus der Aussetzung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt entstehen.

15.3 Sollte der Zeitraum, in dem Guardey aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, neunzig (90) Kalendertage überschreiten, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Guardey hat das Recht, den Vertrag für die Software und Services ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung ergibt, zu kündigen.

 

 

  1. Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, so berührt diese Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit die übrigen Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen nicht, die gültig, bindend und durchsetzbar bleiben.

16.2 Die ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Absichten der Parteien, wie sie im Vertrag und in diesen Bedingungen festgelegt sind, am besten widerspiegeln.

  1. Verzichtserklärung

17.1 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens Guardey (oder seiner Lizenzgeber) bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß diesen Bedingungen oder dem Gesetz stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar.

17.2 Die weitere Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs wird durch eine frühere oder teilweise Ausübung desselben Rechts oder Rechtsbehelfs nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

17.3 Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf kann nur durch eine schriftliche Erklärung zu diesem Zweck erfolgen, die von Guardey unterzeichnet ist.

 

  1. Anwendbares Recht

18.1 Diese Vereinbarung und alle Vereinbarungen, die gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung getroffen werden, unterliegen dem niederländischen Recht und sind entsprechend auszulegen.

  1. Streitigkeiten

19.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den zur Durchführung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung geschlossenen Vereinbarungen werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Den Haag vorgelegt.

19.2 Bevor ein Rechtsstreit eingeleitet wird, werden die Parteien versuchen, Streitigkeiten gütlich durch Verhandlungen und gegenseitige Einigung beizulegen. Schlagen diese Bemühungen fehl, kann jede Partei eine gerichtliche Klärung gemäß 19.1 anstreben.

 

Anhang A: Zusätzliche Bedingungen für native VPN-Desktop-Anwendungen

  1. Updates und Wartung

Guardey kann die nativen VPN-Desktop-Anwendungen jederzeit und nach eigenem Ermessen ändern, aus beliebigem Grund oder ohne spezifischen Grund, insbesondere aus technischen Gründen wie Updates, Wartung und/oder Resets, um die Anwendungen zu verbessern und/oder zu optimieren. Der Kunde akzeptiert, dass die Änderungen automatisch installiert oder heruntergeladen werden können.

  1. Einstellung des Supports

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Guardey den Support für frühere Versionen der nativen VPN-Desktop-Anwendungen einstellen kann, sobald eine aktualisierte Version verfügbar ist. Die Reseller, Channel-Partner und verbundenen Dienstleister von Guardey sind nicht verpflichtet, Wartungs- oder Kundensupport für die nativen VPN-Desktop-Anwendungen zu leisten.

  1. Bandbreite und Traffic Shaping

Guardey gibt keine Garantien für die Bandbreite. Zusätzlich kann es bei der Nutzung der Software zu „Traffic Shaping“ kommen. Traffic Shaping (auch als Packet Shaping bezeichnet) ist eine Bandbreitenmanagement-Technik, bei der der (Daten-)Fluss bestimmter Arten von Netzwerkpaketen verlangsamt wird, um die Netzwerkleistung für Anwendungen mit höherer Priorität (die Software) zu gewährleisten.

  1. Add-on: Site-to-Site VPN

4.1 Hat der Kunde schriftlich ausdrücklich mit Guardey vereinbart, dass er zusätzlich zur Software auch die Anwendung „Site-to-Site VPN“ erwirbt, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 4.

4.2 Es liegt im alleinigen Ermessen von Guardey zu entscheiden, ob der Kunde (und seine Hardware) für die Site-to-Site VPN-Anwendung berechtigt ist.

4.3 Kunden des Site-to-Site VPN erhalten pro Standort eine dedizierte IP-Adresse. Ein Site-to-Site VPN realisiert dies durch den Aufbau einer verschlüsselten Verbindung zwischen VPN-Gateways, die an jedem dieser Standorte platziert sind. Ein Site-to-Site VPN-Tunnel verschlüsselt den Datenverkehr auf einer Seite und sendet ihn über das öffentliche Internet zum anderen Standort, wo er entschlüsselt und an das Ziel weitergeleitet wird.

  1. Add-on: Dedizierte IP und Ermittlung von Sanktionen

5.1 Hat der Kunde schriftlich mit Guardey ausdrücklich vereinbart, dass er zusätzlich zur Software auch die Anwendung „Dedicated IP address“ erwirbt, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 5.

5.2 Kunden der Anwendung „Dedicated IP address“ erhalten eine Dedicated IP address zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen. Eine Dedicated IP address ist eine Adresse, die nur der Kunde über ein Virtual Private Network (VPN) nutzen kann. Alle dieser IP-Adresse zugewiesenen Personen haben sicheren Zugriff auf das Netzwerk – überall auf der Welt. Pro Dedicated IP address gibt es maximal einhundert (100) Nutzer.

5.3 Der Kunde ist vollumfänglich für die Nutzung der Dedicated IP addresses im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verantwortlich. Wird eine von Guardey dem Kunden zugewiesene Dedicated IP address im Zusammenhang mit deren Missbrauch auf eine Blacklist gesetzt, wird der Kunde Guardey ohne Mahnung oder sonstige vorherige Erklärung eine nicht festsetzbare Vertragsstrafe in Höhe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) schulden.

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