Bedingungen/Lizenzvertrag für Endverbraucher von GUARDEY B.V
Bedingungen/Lizenzvertrag für Endverbraucher von GUARDEY B.V., mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in (2288 EH) Rijswijk, Niederlande, Treubstraat 31, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76634876 (Guardey).
Fassung vom 07. August 2024.
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Guardey und dem Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Abtretungen, Probezeiten und Verträge, einschließlich der damit verbundenen Upgrades, Patches und Updates sowie der damit verbundenen Dienstleistungen.
2.2 Abweichungen und Änderungen dieser Bedingungen gelten nur, wenn sie von Guardey ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2.3 Die Anwendbarkeit etwaiger abweichender allgemeiner Liefer- oder Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
2.4 Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang anwendbar. In diesem Fall werden die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen durch neue Bestimmungen ersetzt, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
2.5 Wenn Guardey nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Guardey das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
2.6 Sobald diese Bedingungen für einen Vertrag mit dem Kunden gelten, wird davon ausgegangen, dass der Kunde stillschweigend der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf andere mit Guardey geschlossene und noch zu schließende Verträge zustimmt, einschließlich ergänzender Verträge und Folgeverträge. Die gemäß Artikel 2.2 vereinbarten Abweichungen und Änderungen und/oder Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen gelten nur für den Vertrag, für den diese Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen vereinbart wurden.
3.1 Alle Angebote von Guardey sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. Unverbindliche Angebote können von Guardey auch nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Der Kunde ist jedoch stets an die Annahme eines Angebots von Guardey gebunden.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung von Guardey an den Kunden zustande oder dadurch, dass Guardey mit der Ausführung eines Vertrags beginnt.
3.3 Angebote, Zusagen und Vereinbarungen mit Guardey-Mitarbeitern sind für Guardey nur verbindlich, wenn und soweit sie von Guardey schriftlich bestätigt und genehmigt wurden.
4.1 Ein Vertrag wird für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Wird der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen und ist im Vertrag keine bestimmte Laufzeit angegeben, gilt der Vertrag standardmäßig für ein (1) Jahr und verlängert sich danach automatisch um die gleiche Dauer wie ursprünglich vereinbart, es sei denn, Guardey und/oder der Kunde kündigen den Vertrag schriftlich mit einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf des vorgenannten Zeitraums bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr oder länger und einem (1) Monat bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem (1) Monat. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat schriftlich gekündigt werden.
4.2 Der Kunde kann jederzeit ein anderes Abonnement wählen. Sowohl eine Erweiterung als auch eine Einschränkung sind möglich. Beim Wechsel zu einem eingeschränkten (günstigeren) Abonnement wird kein Geld zurückerstattet.
4.3 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In allen anderen Fällen kann der Kunde den auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen, wobei bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr oder länger eine Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten einzuhalten ist. Verträge mit einer Laufzeit von einem (1) Monat (fortlaufende Monatsabonnements) können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden, wobei die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats bei Guardey eingehen muss. Ist im Vertrag keine Laufzeit angegeben, so verlängert er sich automatisch um die gleiche Dauer wie ursprünglich vereinbart, wobei die jeweiligen Kündigungsfristen einzuhalten sind.
4.4 Guardey hat das Recht, den Vertrag und/oder die Lizenz jederzeit mit sofortiger Wirkung aus beliebigen Gründen zu kündigen. Die Beendigung durch Guardey wird wirksam durch a) Mitteilung an den Kunden, b) Kündigung Ihres Kontos (falls zutreffend) oder c) zu jedem Zeitpunkt, an dem Guardey entscheidet, die Software nicht mehr bereitzustellen und/oder zu unterstützen. Die Vereinbarung, die Lizenz und die Bedingungen enden automatisch, wenn Sie eine der Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Bedingungen nicht einhalten. Bei einer Beendigung aus irgendeinem Grund müssen Sie die Software unverzüglich deinstallieren und alle Kopien der Software in Ihrem Besitz vernichten.
5.1 Phishing Simulationen sollen durch simulierte phishing Angriffe das Bewusstsein der Nutzer für die Cybersicherheit schärfen und sie darin schulen.
5.2 Der Kunde ist für die korrekte Einrichtung der Voraussetzungen für eine phishing Kampagne in seiner/ihren Mailumgebung(en) verantwortlich, einschließlich der Konfiguration von Spam-Filtern, Whitelists und anderen notwendigen E-Mail-Einstellungen.
5.3 Der Kunde bestimmt, wann die phishing Simulationen durchgeführt werden. Guardey unterstützt und berät bei der Planung und Durchführung dieser Simulationen, die endgültige Entscheidung über den Termin liegt jedoch beim Kunden.
5.4 Die Ergebnisse der phishing Simulationen werden ausschließlich mit dem Kunden geteilt und zur Verbesserung der security awareness Schulungen verwendet. Guardey stellt sicher, dass alle Daten in Übereinstimmung mit der GDPR und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften verarbeitet werden.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzer nicht vorzuwarnen oder Mitteilungen zu machen, die die Wirksamkeit der Simulationen beeinträchtigen könnten.
5.6 Guardey haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Durchführung von phishing Simulationen ergeben, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Guardey zurückzuführen. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Art der Simulationen von phishing zu vorübergehenden Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs führen kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass sein Unternehmen auf mögliche Auswirkungen vorbereitet ist und etwaige nachteilige Folgen durch angemessene Planung und interne Kommunikation abzumildern.
6.1 Der Kunde ist für die korrekte Einrichtung und Konfiguration der Software und der Dienste verantwortlich, einschließlich aller notwendigen Anpassungen in seinen Mailumgebungen, um die erfolgreiche Durchführung von phishing Simulationen zu gewährleisten.
6.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Nutzung der Software und der Dienste mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien übereinstimmt.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Guardey genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Guardey haftet nicht für Probleme, die durch ungenaue oder veraltete Informationen des Kunden entstehen.
6.4 Der Kunde ist für die Verwaltung des Benutzerzugangs und der Berechtigungen innerhalb seiner Organisation verantwortlich. Dazu gehört auch, dass nur autorisiertes Personal Zugang zur Software und den Diensten hat.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um seine Systeme, Daten und den Zugriff auf die Software und die Dienste zu schützen. Guardey haftet nicht für Verstöße oder Vorfälle, die auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen seitens des Kunden zurückzuführen sind.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, Guardey alle Probleme, Vorfälle oder Supportanfragen unverzüglich mitzuteilen. Eine rechtzeitige Mitteilung ist für die wirksame Lösung von Problemen und die fortlaufende Erbringung von Dienstleistungen unerlässlich.
7.1 Guardey erhebt für die Nutzung der Software/Dienstleistungen eine Gebühr gemäß dem Vertrag und/oder den auf der Website von Guardey veröffentlichten oder in einem förmlichen Angebot enthaltenen Tarifen.
7.2 Alle auf der Website oder in Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben oder Steuern.
7.3 Der Einzug der Zahlung erfolgt über die im Vertrag vorgesehene oder in der Rechnung angegebene Zahlungsmethode.
7.4 Bei Jahresverträgen erfolgt die Abrechnung und Bezahlung im Voraus pro Jahr für die angegebene Anzahl der Nutzer. Danach werden zusätzliche Nutzer, die während des Jahres hinzukommen, monatlich anteilig zum Lizenzpreis, einschließlich etwaiger Rabatte, abgerechnet.
7.5 Guardey schickt dem Kunden eine Rechnung, die mit digitalen Zahlungsmöglichkeiten wie iDeal und Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt werden kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die rechtzeitige Zahlung sicherzustellen.
7.6 Geht die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin ein, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Guardey schickt dem Kunden eine Zahlungserinnerung und gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
7.7 Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, schuldet er Guardey monatliche Zinsen in Höhe von 2 % auf den geschuldeten Gesamtbetrag. Die Inkassokosten und die für die vorangegangenen Monate geschuldeten Zinsen werden bis zum Tag der vollständigen Zahlung auf den geschuldeten Betrag aufgeschlagen (Zinsen auf Zinsen), wobei jeder Teilmonat als voller Monat gilt.
7.8 Alle Inkassokosten (sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des einzufordernden Betrags, mindestens jedoch auf 2.000 EUR.
7.9 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Verrechnung. Der Kunde verzichtet auch ausdrücklich auf das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.
7.10 Wenn Guardey zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hat, ist Guardey berechtigt, bestimmte Garantien zu verlangen, wie etwa eine Kaution oder eine Bankgarantie.
7.11 Einwände gegen die Höhe der Rechnung muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit dem Rechnungsbetrag einverstanden ist.
8.1 Guardey (oder seine Lizenzgeber) gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht-kommerzielle und persönliche Lizenz ohne das Recht zur Unterlizenzierung (im Folgenden: Lizenz) zur Nutzung der Software (ganz oder teilweise) für die Zeit bis zur Beendigung des Vertrags. Unter keinen Umständen darf der Kunde anderen erlauben, die Software oder diese Lizenz für kommerzielle Zwecke zu nutzen, ohne eine entsprechende Lizenz von Guardey zu erhalten.
8.2 Der Kunde darf die Software nur innerhalb seiner eigenen Organisation nutzen, jedoch niemals so, dass diese Nutzung zu irgendeiner Form der - kommerziellen oder nichtkommerziellen - Verwertung der Software oder eines Teils davon durch den Kunden oder einen Dritten führt oder führen kann.
8.3 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: i) die Software ganz oder teilweise kommerziell zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, zu vertreiben, zu handeln oder zu verwerten; ii) die Software ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu reproduzieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; iii) "Auto"-, "Trainer"-, "Skript"- oder "Makro"-Computerprogramme oder andere "Cheat"- oder "Hack"-Programme oder Softwareanwendungen für die Software zu erstellen, zu verwenden und/oder zu vertreiben; iv) Hinweise auf das Urheberrecht, Markenzeichen oder andere Urheberrechte sowie Originalinformationen, -hinweise oder -etiketten auf oder in der Software zu entfernen, zu verändern, umzukehren oder zu umgehen; und v) die Software oder eine Kopie oder Modifikation der Software unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften zu exportieren oder zu reexportieren.
8.4 Die Lizenz wird für die Dauer und unter den Bedingungen gewährt, die im Vertrag und/oder in diesen Bedingungen festgelegt sind.
8.5 Bei der Nutzung der Software wird der Kunde alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.
9.1 Alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Quellcode, Grafiken, Musik oder Ton, Nachrichten oder Informationen, Namen, Themen, Objekte, Effekte, Slogans, Diagramme, Konzeptvideos, audiovisuelle Effekte, Domainnamen und alle anderen Elemente, die einzeln oder in Kombination in der Software enthalten sind) sowie alle Kopien davon sind Eigentum von Guardey oder seinen Lizenzgebern. Die Software ist durch nationale und internationale Gesetze, Copyright-Verträge, Konventionen und andere Gesetze geschützt. Die Software kann bestimmte lizenzierte Materialien enthalten, und die Lizenzgeber von Guardey können in einem solchen Fall ihre Rechte im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen schützen. Jegliche Vervielfältigung oder Darstellung dieser lizenzierten Materialien mit jeglichen Mitteln und aus jeglichem Grund ist ohne die vorherige Zustimmung von Guardey und, falls zutreffend, der Lizenzgeber und Vertreter von Guardey verboten. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegt, behält sich Guardey ausdrücklich alle Rechte vor, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags nicht gewährt werden.
9.2 Die Lizenz überträgt keine Eigentumsrechte an der Software und darf nicht als Verkauf von Rechten an der Software ausgelegt werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Software und alle Kopien, die der Kunde anfertigen darf, geistiges Eigentum von Guardey und seinen Lizenzgebern sind.
9.3 Der Kunde darf die Software nicht verändern, anpassen, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen der Software bleiben Eigentum von Guardey oder seinen Lizenzgebern.
9.4 Die in der Software dargestellten Marken, Logos und Dienstleistungsmarken von Guardey (zusammenfassend "Marken") sind Eigentum von Guardey. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Marken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Guardey zu verwenden.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, Hinweise auf Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechts- und Markenrechtshinweise), die an der Software angebracht oder in ihr enthalten sind, nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
9.6 Erhält der Kunde Kenntnis von einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an der Software oder von einer unbefugten Nutzung der Software, verpflichtet sich der Kunde, Guardey unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Guardey behält sich das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die es zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte für notwendig erachtet.
10.1 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass alle Verpflichtungen, an die Guardey gebunden ist, ausdrücklich im Vertrag genannt werden müssen. Die Haftung von Guardey ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Betrug oder grober Fahrlässigkeit, soweit ein solcher Ausschluss nicht nach geltendem Recht verboten ist.
10.2 In den Fällen, in denen Guardey trotz der in 10.1 genannten Ausschlüsse haftet, ist die Gesamthaftung von Guardey für zurechenbare Fehler bei der Erfüllung des Vertrags, der erbrachten Leistungen oder aus irgendeinem anderen Rechtsgrund auf direkte Schäden bis zur Höhe des Betrags begrenzt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Vorfall für den Vertrag gezahlt hat, mit einem Höchstbetrag von 10.000 €.
10.3 Guardey haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Betriebsunterbrechung oder Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden.
10.4 Die Haftung von Guardey entsteht nur, wenn der Kunde Guardey unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, den Mangel detailliert beschreibt und Guardey eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einräumt. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt des Schadens schriftlich geltend gemacht werden.
10.5 Der Kunde stellt Guardey von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Mangel der von Guardey zur Verfügung gestellten Software, Leistungen oder Systeme ergeben und die der Kunde an Dritte weitergegeben hat.
10.6 Guardey haftet nicht für Schäden, die durch Produkte oder Dienstleistungen Dritter verursacht werden, für Verzögerungen bei der Bereitstellung von Software oder Dienstleistungen oder für Schäden, die durch Unterauftragnehmer verursacht werden.
11.1 Guardey behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die in diesen Bedingungen (und Anhängen) enthaltenen Bestimmungen aus Sicherheitsgründen, aufgrund bewährter Praktiken sowie aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen zu überarbeiten, zu aktualisieren, zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen. Diese Änderungen werden mit oder ohne Mitteilung an den Kunden wirksam.
11.2 Der Kunde kann die aktuellste Version dieser Bedingungen durch Anklicken des Links "Bedingungen" auf[https://www.guardey.com/terms-and-conditions/] einsehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.
11.3 Sollten künftige Änderungen dieser Bedingungen für den Kunden unannehmbar sein oder dazu führen, dass der Kunde diesen Bedingungen nicht mehr zustimmt oder sie nicht mehr einhält, kann der Kunde den Vertrag gemäß Abschnitt 4 dieser Bedingungen kündigen und die Software unverzüglich deinstallieren und alle Kopien der Software vernichten. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer Überarbeitung dieser Bedingungen stellt die vollständige und unwiderrufliche Zustimmung des Kunden zu allen derartigen Änderungen dar.
12.1 Guardey ist berechtigt, die Software jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, und zwar ohne Angabe von Gründen, insbesondere aus technischen Gründen, wie z.B. Updates, Wartung und/oder Zurücksetzen, um die Software zu verbessern und/oder zu optimieren.
12.2 Der Kunde erkennt an, dass Guardey alle Wartungsarbeiten und Updates für die Software durchführt. Die Aktualisierungen der Software finden außerhalb der Bürozeiten (09:00-17:00 UTC+1) statt.
12.3 Spezifische Bestimmungen zu den nativen VPN-Desktop-Anwendungen, einschließlich Updates und Wartung, finden Sie in Anhang A.
13.1 Verfügbarkeit des Helpdesk
Der Guardey-Helpdesk ist 7 Tage die Woche zwischen 08:00 und 22:00 Uhr erreichbar. Der Support kann per E-Mail unter [email protected] erreicht werden .
13.2 Prioritätseinstufung und Reaktionszeiten
Die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgt auf der Grundlage der folgenden Prioritätsklassifizierungsmatrix:
Klassifizierung | Beschreibung | Reaktionszeit | Zielauflösungszeit |
#1 | Software kann nicht verwendet werden; kritische Auswirkungen auf die Produktion; erfordert sofortige Lösung. | < 4 hours | < 4 hours |
#2 | Die Software ist funktionsfähig, aber mit Einschränkungen. | < 1 business day | < 2 business days |
#3 | Anträge auf Änderungen an der Software. | < 3 business days | Nicht anwendbar |
13.3 Einreichung von Support-Anfragen
Support-Anfragen sollten zwischen 08:00 und 22:00 Uhr eingereicht werden. Die Reaktionszeiten und die angestrebten Lösungszeiten richten sich nach der oben definierten Klassifizierung des Problems.
13.4 Betriebszeitverpflichtung
Guardey verpflichtet sich zu einer Mindestbetriebszeit von 96,7 % pro Kalendermonat. Fällt die Betriebszeit unter diesen Prozentsatz, hat der Kunde Anspruch auf einen kostenlosen zusätzlichen Monat Guardey-Dienste ("Service-Guthaben"). Die Betriebszeit wird berechnet, indem von 100 % der Prozentsatz der Minuten im Kalendermonat abgezogen wird, in denen die Dienste nicht verfügbar waren. Die neuesten Betriebszeitstatistiken finden Sie unter [https://status.guardey.com/].
13.5 SLA-Ausschlüsse
Die Betriebszeitverpflichtung gilt nicht für eine Nichtverfügbarkeit, die durch folgende Faktoren verursacht wird: (i) Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Guardey liegen, einschließlich höherer Gewalt, Internetzugang oder Probleme außerhalb des Netzwerks von Guardey; (ii) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter; (iii) Geräte, Software oder andere Technologien des Kunden oder Dritter (mit Ausnahme von Geräten Dritter, die unter der Kontrolle von Guardey stehen); (iv) Wartungsarbeiten, sofern der Kunde mindestens drei (3) Tage im Voraus informiert wird; (v) gesetzliche, behördliche oder autoritative Anordnungen, Anweisungen oder Empfehlungen.
13.6 Anspruch und einziger Rechtsbehelf
Der Kunde sollte alle Ansprüche bezüglich der prozentualen Betriebszeit per E-Mail an [email protected] einreichen . Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Nichtverfügbarkeit, Nichterfüllung oder anderen Versäumnissen von Guardey bei der Erbringung der Dienstleistungen ist der Erhalt einer Servicegutschrift (falls berechtigt) gemäß dieser SLA.
14.1 Wenn und soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden oder vom Kunden stammende Daten verarbeitet werden, wird Guardey diese personenbezogenen Daten auf angemessene und sorgfältige Weise und in Übereinstimmung mit der DSGVO behandeln.
14.2 Für weitere Informationen darüber, wie Guardey mit personenbezogenen Daten umgeht, verweist Guardey den Kunden auf seine Datenschutzerklärung unter[https://www.guardey.com/privacy-statement/].
14.3 Guardey gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit personenbezogener Daten.
15.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtungen von Guardey aus diesen Bedingungen und dem Vertrag, auf den sie sich beziehen, behindern und über die Guardey keine angemessene Kontrolle hat. Dazu gehören unter anderem verspätete und/oder verzögerte Lieferungen, unvollständige Lieferungen durch Guardey sowie die vorübergehende oder teilweise Nichtverfügbarkeit von Software, Kundenkonten oder Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Guardey liegen.
15.2 Im Falle höherer Gewalt werden alle Verpflichtungen von Guardey ausgesetzt. Guardey haftet nicht für Schäden, die durch die Aussetzung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt entstehen.
15.3 Überschreitet der Zeitraum, in dem Guardey aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, neunzig (90) Kalendertage, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Guardey hat das Recht, den Vertrag über die Software und die Dienstleistungen zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung besteht.
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen, die gültig, verbindlich und durchsetzbar sind.
16.2 Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind so auszulegen, dass die Gültigkeit und Durchführbarkeit der Absichten der Parteien, wie sie im Vertrag und in diesen Bedingungen dargelegt sind, am ehesten gewahrt bleibt.
17.1 Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens Guardey (oder seiner Lizenzgeber) bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das in diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehen ist, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar.
17.2 Die weitere Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs wird durch eine frühere Ausübung oder teilweise Ausübung desselben Rechts oder Rechtsbehelfs nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
17.3 Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf kann nur durch eine von Guardey unterzeichnete schriftliche Erklärung erfolgen.
18.1 Dieser Vertrag und alle Vereinbarungen, die gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffen werden, unterliegen niederländischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
19.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in Ausführung oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geschlossenen Verträgen werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Den Haag vorgelegt.
19.2 Bevor die Parteien einen Rechtsstreit anstrengen, bemühen sie sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen und gegenseitige Verständigung. Scheitern diese Bemühungen, kann jede Partei eine gerichtliche Lösung gemäß 19.1 anstreben.
Anhang A: Zusätzliche Begriffe für VPN Native Desktop-Anwendungen
Guardey ist berechtigt, die nativen VPN-Desktop-Anwendungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, und zwar ohne Angabe von Gründen, insbesondere aus technischen Gründen, wie z. B. Updates, Wartung und/oder Zurücksetzen, um die Anwendungen zu verbessern und/oder zu optimieren. Der Kunde akzeptiert, dass die Änderungen automatisch installiert oder heruntergeladen werden können.
Der Kunde erkennt an, dass Guardey den Support für frühere Versionen der nativen VPN-Desktop-Anwendungen einstellen kann, sobald eine aktualisierte Version verfügbar ist. Die Wiederverkäufer, Vertriebspartner und angeschlossenen Dienstleister von Guardey sind nicht verpflichtet, Wartung oder Kundensupport für die nativen VPN-Desktop-Anwendungen zu leisten.
Guardey übernimmt keine Garantie für die Bandbreite. Darüber hinaus kann es bei der Verwendung der Software zu "Traffic Shaping" kommen. Traffic Shaping (auch als "Packet Shaping" bezeichnet) ist eine Technik zur Verwaltung der Bandbreite, bei der der (Daten-)Fluss bestimmter Arten von Netzwerkpaketen verlangsamt wird, um die Netzwerkleistung für Anwendungen mit höherer Priorität (die Software) sicherzustellen.
4.1 Wenn der Kunde mit Guardey ausdrücklich schriftlich vereinbart hat, neben der Software auch die Anwendung "Site-to-Site VPN" zu erwerben, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 4.
4.2 Es liegt im alleinigen Ermessen von Guardey zu entscheiden, ob der Kunde (und seine Hardware) für die Site-to-Site VPN-Anwendung geeignet ist.
4.3 Kunden des Site-to-Site-VPN erhalten eine dedizierte IP-Adresse pro Standort. Bei einem Site-to-Site VPN wird dazu eine verschlüsselte Verbindung zwischen VPN-Gateways an jedem dieser Standorte aufgebaut. Ein Site-to-Site VPN-Tunnel verschlüsselt den Datenverkehr auf der einen Seite und sendet ihn über das öffentliche Internet an den anderen Standort, wo er entschlüsselt und an den Zielort weitergeleitet wird.
5.1 Wenn der Kunde mit Guardey ausdrücklich und schriftlich vereinbart hat, dass er neben der Software auch die Anwendung "Dedizierte IP-Adresse" erwirbt, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 5.
5.2 Kunden der Anwendung Dedizierte IP-Adresse erhalten eine Dedizierte IP-Adresse zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen und Konditionen. Eine Dedicated IP-Adresse ist eine Adresse, die nur der Kunde über ein Virtual Private Network (VPN) nutzen kann. Alle Personen, denen diese IP-Adresse zugewiesen wird, haben sicheren Zugang zum Netz - überall auf der Welt. Es gibt maximal hundert (100) Benutzer pro Dedicated IP-Adresse.
5.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung der Dedizierten IP-Adressen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wird eine dem Kunden von Guardey zugewiesene Dedizierte IP-Adresse im Zusammenhang mit ihrer missbräuchlichen Nutzung auf eine Schwarze Liste gesetzt, ist der Kunde gegenüber Guardey ohne Mahnung oder sonstige vorherige Erklärung zu einer nicht festsetzbaren Geldstrafe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) verpflichtet.